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Gesundheitsgesetz (GesG) vom 20. Januar 2009; Änderung (Paket 1)

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Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO); Änderung

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Schulungskurs Kommunalpolitik 2027

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Verstärkung Stiftungsrat

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Spitalgesetz (SpiG), Änderung

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Spitalgesetz (SpiG), Gewährung von Finanzhilfen

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21. Oktober 2026

Gesundheitsgesetz (GesG) vom 20. Januar 2009; Änderung (Paket 1)

Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Gesundheitsgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Der neue § 25 soll wie folgt umformuliert werden: "«Die gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung wird an die Rechtseinheit der Unternehmung erteilt, die sie betreibt. Die Gesundheitseinrichtungen verantworten die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen an all ihren Standorten.»

21. Oktober 2026

Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO); Änderung

Die bestehende Organisation der Staatsanwaltschaft soll grundsätzlich beibehalten und punktuell weiterentwickelt werden. Bei den vorgesehenen zusätzlichen Kompetenzen der Oberstaatsanwaltschaft ist jedoch Zurückhaltung angezeigt. Insbesondere wird das Einzelfallweisungsrecht abgelehnt. Direkte Eingriffe der Oberstaatsanwaltschaft in fremd geführte Verfahren sollen grundsätzlich nur nach formeller Übernahme oder Neuzuweisung erfolgen. Ebenfalls kritisch beurteilt werden die Verlagerung wichtiger Wahlkompetenzen auf den Regierungsrat, die Relativierung des Anwaltspatents sowie Organisationsformen, welche die klare Zuordnung von Verantwortung erschweren. Im Vordergrund stehen klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Entscheidungswege und eine eindeutige Verantwortungszuordnung.

19. Oktober 2026

Schulungskurs Kommunalpolitik 2027

Die Stiftung bietet jedes Jahr einen Schulungskurs zur Kommunalpolitik an. Während je 8 Halbtagen erhalten Gemeindevertreter aus dem ganzen Kanton das Rüstzeug für ihr Amt. Der Kurs wird seit über 30 Jahren erfolgreich durchgeführt. Für weitere Informationen siehe unter Veranstaltungen.

18. August 2026

Verstärkung Stiftungsrat

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft konnte den Stiftungsrat mit folgenden drei Persönlichkeiten verstärken: Frau Dr. Nicole Burger, Herr Daniele Mezzi, Herr Tim Voser.

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21. Oktober 2026

Gesundheitsgesetz (GesG) vom 20. Januar 2009; Änderung (Paket 1)

Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Gesundheitsgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Der neue § 25 soll wie folgt umformuliert werden: "«Die gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung wird an die Rechtseinheit der Unternehmung erteilt, die sie betreibt. Die Gesundheitseinrichtungen verantworten die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen an all ihren Standorten.»

21. Oktober 2026

Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO); Änderung

Die bestehende Organisation der Staatsanwaltschaft soll grundsätzlich beibehalten und punktuell weiterentwickelt werden. Bei den vorgesehenen zusätzlichen Kompetenzen der Oberstaatsanwaltschaft ist jedoch Zurückhaltung angezeigt. Insbesondere wird das Einzelfallweisungsrecht abgelehnt. Direkte Eingriffe der Oberstaatsanwaltschaft in fremd geführte Verfahren sollen grundsätzlich nur nach formeller Übernahme oder Neuzuweisung erfolgen. Ebenfalls kritisch beurteilt werden die Verlagerung wichtiger Wahlkompetenzen auf den Regierungsrat, die Relativierung des Anwaltspatents sowie Organisationsformen, welche die klare Zuordnung von Verantwortung erschweren. Im Vordergrund stehen klare Zuständigkeiten, nachvollziehbare Entscheidungswege und eine eindeutige Verantwortungszuordnung.

18. April 2026

Spitalgesetz (SpiG) Änderung

Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Spitalgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Die ganze Vorlage benötigt eine komplette Überarbeitung. Der neue Spitalgesetzentwurf geht von einem verfehlten staatlichen Dirigismus aus. Die Vorlage bringt viel mehr Bürokratie und wird zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei den Leistungserbringern nach sich ziehen. Die grossen anstehenden Probleme im Spitalwesen werden kaum oder völlig ungenügend angesprochen: Bürokratismus, mangelnde Digitalisierung, Fachkräftemangel, Unterfinanzierung. Ein Nutzen im Sinne der Verbesserung der Versorgung oder einer effektiveren Kosten-Nutzen-Situation resp. Effizienzverbesserung ist mit der vorliegenden Fassung nicht zu erwarten.

11. März 2026

Spitalgesetz (SpiG), Gewährung von Finanzhilfen

Wir unterstützen die Absicht des Regierungsrates, mit der Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um systemrelevante Listenspitäler zu retten, wenn dies zur Erfüllung des verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrags nötig ist. Eine Rettung ist erst dann vorgesehen, wenn die Weiterführung der Geschäftstätigkeit ernsthaft bedroht ist und alle übrigen Mittel zur Rettung ausgeschöpft sind.