18. April 2026 Spitalgesetz (SpiG), Änderung
Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Spitalgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Die ganze Vorlage benötigt eine komplette Überarbeitung.
Der neue Spitalgesetzentwurf geht von einem verfehlten staatlichen Dirigismus aus. Die Vorlage bringt viel mehr Bürokratie und wird zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei den Leistungserbringern nach sich ziehen. Die grossen anstehenden Probleme im Spitalwesen werden kaum oder völlig ungenügend angesprochen: Bürokratismus, mangelnde Digitalisierung, Fachkräftemangel, Unterfinanzierung. Ein Nutzen im Sinne der Verbesserung der Versorgung oder einer effektiveren Kosten-Nutzen-Situation resp. Effizienzverbesserung ist mit der vorliegenden Fassung nicht zu erwarten.