Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes
Der Kanton Aargau belegt im neuen Steuerbelastungsmonitor lediglich Mittelfeldplätze. Bei den natürlichen Personen sind es beim Einkommen Rang 10 (Vorjahr: 9) und beim Vermögen ebenfalls Rang 10 (Vorjahr: 10). Bei den juristischen Personen wurden mit Rang 13 sogar zwei Plätze verloren! Diese nur durchschnittlichen Platzierungen gefährden die gute Position des Aargaus sowohl im Standortqualitätsindikator der Credit Suisse (Rang 3) als auch in der Studie der UBS zur Wettbewerbsfähigkeit (Rang 4). Mit der Steuergesetzrevision muss der Kanton Aargau auch im Steuervergleich einen Spitzenplatz anstreben.
Medienmitteilung vom 2. April 2012 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes