Nein zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK)
Die Aargauische Pensionskasse senkt auf 1. Januar 2014 den technischen Zins auf 3, den Umwandlungssatz auf 5,9 Prozent. Diese Massnahmen sind mit Blick auf die Zinssituation sowie die nach wie vor steigende Lebenserwartung zwingend notwendig. Die daraus resultierende Senkung der Altersrenten wird von der APK durch Gutschriften von insgesamt 283 Millionen Franken auf den individuellen Sparguthaben der Versicherten finanziell abgefedert. Personen, die in den Jahren 2014 und 2015 pensioniert werden, profitieren zusätzlich von der schrittweisen Senkung des Umwandlungssatzes. Damit ist die notwendige Abfederung aus unserer Sicht gegeben. Es braucht keine weiteren Massnahmen des Kantons als Arbeitgeber.
Medienmitteilung vom 10. Juli 2013 – Nein zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK)