6. August 2014 Weitere Privatisierungen sind zu prüfen
Der Staat ist dazu verpflichtet für seine Bürgerinnen und Bürger bestimmte Dienstleistungen zu erbringen. Oftmals behindert oder verunmöglicht er den Marktzugang für private Anbieter und bremst damit die wirtschaftliche Entwicklung. Deshalb befürwortet die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft grundsätzlich Privatisierungsprojekte, wobei der jeweilige Einzelfall beachtet werden muss.
Seit den 1980er Jahren sind vermehrt Privatisierungsbestrebungen im Gang. Davon betroffen waren bis anhin insbesondere Finanzinstitute und Banken, Stromversorgungs- und Telekommunikationsunternehmen, Postdienstleistungen, der Personenverkehr sowie das Gesundheitswesen. Unbestritten ist, dass der Staat öffentliche Dienstleistungen erbringen soll. Das darf aber nur dort geschehen, wo volkswirtschaftliche oder gesellschaftspolitische Interessen dies rechtfertigen. Indem nämlich der Staat öffentliche Dienstleistungen erbringt, behindert oder verunmöglicht er den Marktzugang Privater, sofern überhaupt ein privates Engagement erlaubt ist. Gleich lange Spiesse sind gefordert. Die Benachteiligung Privater schränkt den Wettbewerb êin, was die wirtschaftliche Entwicklung in den betreffenden Branchen bremst. Eine Öffnung der Märkte aber geht allgemein einher mit einer Effizienzsteigerung, zunehmender Innovation und sinkenden Preisen.
Ob eine Privatisierung sinnvoll ist, muss dennoch am Einzelfall entschieden werden. Während etwa die Privatisierung von Banken, Telekomunternehmen oder Postdienstleistungen neue Arbeitsplätze schafft, können im Bereich der Bildung keine zusätzlichen Stellen entstehen. Hier besteht eine natürliche Grenze der Nachfrage, die sich kaum über den Preis beeinflussen lässt. Zudem stellt sich bei Rüstungsbetrieben etwa die Frage, ob die Verteidigungsfähigkeit durch Privatisierungen beeinflusst wird. Indessen besteht ein übergeordnetes gesellschaftliches und wirtschaftliches Interesse, dass ein Land die Anbindung an den Luftverkehr sicherstellen kann. Deshalb erfordert die Privatisierung in verschiedenen Bereichen ein bestimmtes Mass an staatlicher Regulierung, welche die Bereitstellung der Versorgung sicherstellt.
Die Stiftung fordert, dass die Regierung weitere Privatisierungen ins Auge fasst und prüft. Beispielsweise sieht sie im Finanzwesen und bei der Gesundheitsversorgung sowie im Personenverkehr weiterhin Handlungsbedarf.