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10. Juli 2013

Pensionskassenrenten der Staatsangestellten subventionieren?

Die Aargauische Pensionskasse wurde per 1. Januar 2008 durch den Kanton Aargau und die angeschlossenen Arbeitgeber finanziell so ausgestattet, dass sie über einen Deckungsgrad von 100 % und eine Wertschwankungsreserve von 15 % verfügte. Mit einer Revision des Pensionskassendekrets soll nun zusätzlich die Senkung des Umwandlungssatzes abgefedert werden. Das Vorhaben des Regierungsrates lehnt die Stiftung ab. Denn die Steuerzahlenden haben ihren angemessenen Beitrag an die Finanzierung der APK bereits geleistet.

Die Aargauische Pensionskasse senkt auf 1. Januar 2014 den technischen Zins auf 3, den Umwandlungssatz auf 5,9 Prozent. Diese Massnahmen sind mit Blick auf die Zinssituation sowie die nach wie vor steigende Lebenserwartung zwingend notwendig. Die daraus resultierende Senkung der Altersrenten wird von der APK durch Gutschriften von insgesamt 283 Millionen Franken auf den individuellen Sparguthaben der Versicherten finanziell abgefedert. Personen, die in den Jahren 2014 und 2015 pensioniert werden, profitieren zusätzlich von der schrittweisen Senkung des Umwandlungssatzes. Damit ist die notwendige Abfederung aus unserer Sicht gegeben. Es braucht keine weiteren Massnahmen des Kantons als Arbeitgeber.

Der Regierungsrat will trotzdem mit einer Revision des Pensionskassendekrets die Senkung des Umwandlungssatzes zusätzlich kompensieren. Sein Vorschlag umfasst vier Elemente: 1. Eine Erhöhung des Sparbeitrags um 1 Prozent, welche kurzfristig durch eine Senkung des Risikobeitrags finanziert werden soll. 2. Eine zusätzliche Erhöhung der Sparbeiträge um 0,5 Prozent. 3. Die Senkung des Eintrittsalters in die Sparversicherung auf 20 Jahre. 4. Die Abschaffung der Beitragsreduktion für Personen, die von der Besitzstandswahrung 2008 profitieren. Wegen der Mehrkosten von mehr als 9 Millionen Franken jährlich lehnt die Stiftung die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Massnahmen ab. Die Steuerzahlenden haben ihren angemessenen Beitrag an die Finanzierung der APK bereits geleistet.

2008 wurde die APK vom Leistungs- auf das Beitragsprimat umgestellt, ausfinanziert und mit einer Wertschwankungsreserve von 15 Prozent ausgestattet. Diese Umstellungskosten betrugen insgesamt über zwei Milliarden Franken, welche von den Steuerzahlenden finanziert wurden. Der Deckungsgrad der APK sank seither von 115 (1.1.2008) auf 96,1 Prozent (31.12.2012). Das Risiko, dass die Steuerzahler in absehbarer Zeit für die Sanierung der APK weiteres Geld einschiessen müssen, besteht durchaus. Die Stiftung hat bereits 2006 in seiner Stellungnahme zur Botschaft des Regierungsrates zum neuen Pensionskassendekret auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass der Sanierungsfall im Vorfeld geregelt werden muss.

Durch die Wertschwankungsreserve sollte die Risikofähigkeit der APK gestärkt und dadurch eine höhere Performance erzielt werden. Bei der Wertschwankungsreserve handelt es sich um keinen «à fonds perdu» Betrag. Bei guter Entwicklung ist die Milliarde in ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven umzuwandeln und damit an den Steuerzahler zurückzuführen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sowohl die Arbeitgeber, als auch die Arbeitnehmer und auch die Steuerzahler an einer gesunden Pensionskasse interessiert sind. Solange aber die Rückzahlungsverpflichtung für die vom Steuerzahler zur Verfügung gestellte Wertschwankungsreserve besteht, gelten für die APK höhere Massstäbe wie für Pensionskassen, die keine derartige «Unterstützung» erhalten haben.

Zudem geht es nicht an, dass die Steuerzahlenden zum Ausgleich laufend Solidaritätsbeiträge für die Staatsangestellten leisten müssen, während ihre eigenen Pensionskassenrenten tendenziell sinken. Die Pensionskasse muss endlich finanziell auf einem soliden Fundament stehen. Wir kommen deshalb nicht darum herum, Eckwerte der APK wie Leistungsniveau, Aufteilung der Beiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, Verzinsung der Sparguthaben periodisch kritisch zu hinterfragen.

Forderungen
1. Umwandlungssatz
Der technische Zins muss auf 2.5 % und der Umwandlungssatz auf 5.5 % reduziert werden. Der Umwandlungssatz ist mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen. Er ist jeweils so festzulegen, dass die APK mittel- und langfristig finanziell im Gleichgewicht ist.

2. Arbeitgeber-Vertreter im Vorstand der APK
Die Arbeitgeber-Vertreter im Vorstand der APK müssen unabhängig sein, d.h. nicht in der öffentlichen Verwaltung angestellt und nicht in der APK versichert, sowie für
die Aufgabe qualifiziert sein.

3. Finanzierung
Die Finanzierung der APK hat vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Summe paritätisch mit je 50 % zu erfolgen.

4. Verzinsung Sparguthaben / Rückstellung für die Zunahme der Lebenserwartung
Solange die der APK zur Verfügung gestellte Arbeitgeber-Beitragsreserve mit Verwendungsverzicht und Zinsverzicht belastet ist und der Deckungsgrad der APK – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Aufwände – nicht mindestens bei 100 % liegt, dürfen die Vorsorgemittel der Versicherten nicht verzinst und keine Rückstellungen für die Zunahme der Lebenserwartung der Aktiven gebildet werden.

5. Sanierung
Falls eine APK-Sanierung unumgänglich ist, sind auch die Rentner zu Sanierungsleistungen zu verpflichten. Die Sanierungsleistungen inkl. Abfederungsmassnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind in der Summe von diesen je zu 50 % zu erbringen.

Medienmitteilung vom 28. April 2015 – Aargauische Pensionskasse lebt über ihre Verhältnisse

Medienmitteilung vom 10. Juli 2013 – Nein zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK)

Medienmitteilung vom 01. Dezember 2006 – APK – Weitergehende Anpassungen gefordert

Medienmitteilung vom 08. Juni 2006 – Über eine Milliarde Reserven für die APK und höhere Kosten pro Jahr zulasten der Steuerzahler!

Medienmitteilung vom 29. März 2006 – Verzögerung kostet den Steuerzahler viel Geld!

Medienmitteilung vom 30. September 2005 – Vernehmlassung zum Pensionskassendekret

Aargauische Pensionskasse: Factsheet zum Abschluss 2007 – 26. August 2008

Grundlagenpapier zur Aargauischen Pensionskasse – 18. Dezember 2004