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11. März 2026

Spitalgesetz (SpiG); Gewährung von Finanzhilfen

Wir unterstützen die Absicht des Regierungsrates, mit der Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um systemrelevante Listenspitäler zu retten, wenn dies zur Erfüllung des verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrags nötig ist. Eine Rettung ist erst dann vorgesehen, wenn die Weiterführung der Geschäftstätigkeit ernsthaft bedroht ist und alle übrigen Mittel zur Rettung ausgeschöpft sind.