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21. Oktober 2026
Gesundheitsgesetz (GesG) vom 20. Januar 2009; Änderung (Paket 1)
Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Gesundheitsgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Der neue § 25 soll wie folgt umformuliert werden: "«Die gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung wird an die Rechtseinheit der Unternehmung erteilt, die sie betreibt. Die Gesundheitseinrichtungen verantworten die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen an all ihren Standorten.»