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1. Oktober 2017

Steuervorlage 2017

Der Kanton Aargau lebt in erster Linie von seinen KMU und Familienunternehmen. Der Anteil der sonderbesteuerten Gesellschaften an der kantonalen Gewinnsteuerbasis ist mit 8 Prozent entsprechend klein. Das Rückgrat der Aargauer Wirtschaft – die KMU und Familienunternehmen – hingegen wird mit der Erhöhung der Dividendenbesteuerung massiv geschwächt.

 

Die im Aargau verankerten zahlreichen Familienunternehmer wollen ihre Arbeitsplätze und Produktionskapazitäten auch in Zukunft im Kanton halten. Die Erhöhung des Teilbesteue-rungsverfahrens bedeutet letztlich in Franken Steuererhöhungen von über 50 Prozent für Unternehmer auf den Dividenden. Das ist inakzeptabel.

 

Es ist absehbar, dass sich die Gewinnsteuern für Firmen im Kanton Aargau mit der SV17 weiterhin im oberen Mittelfeld bewegen werden, da verschiedene Kantone substantielle Sen-kungen vornehmen werden oder bereits heute tiefe Gewinnsteuersätze ausweisen. Es wäre ein doppelter Standortnachteil für die aargauischen Familienunternehmer, wenn nun die Dividendenbesteuerung ebenfalls unattraktiv wird.

 

Fazit: Der Aargau muss dafür sorgen, dass er bei der Ansetzung der Teildividendenbesteue-rung seine volle Autonomie behält. Die bundespolitisch motivierte und föderalistisch frag-würdige zwangsweise Erhöhung ist abzulehnen.

Steuervorlage 2017