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11. Januar 2017

Sanierung Staatshaushalt 2018

Der Aufwand des aargauischen Staatshaushaltes wächst deutlich stärker als die Wirtschaftsleistung, damit steigt die Staatsquote. Das ist ungesund und schadet dem Wirtschaftsstandort Aargau. In den letzten Jahren sind die Staatsausgaben jährlich um rund 4 Prozent gestiegen, der staatliche Verwaltungsapparat ist entsprechend gewachsen. Damit war das Ausgabenwachstum mehr als doppelt so hoch wie jenes der Wirtschaft mit knapp 2 Prozent. Defizite konnten nur dank sprudelnden Einnahmen verhindert werden.

Hauptverursacher dieses ungebremsten Wachstums sind der ausufernde Justizapparat, die laufend ausgebaute soziale Wohlfahrt, teure Projekte und Reformen im Bildungswesen und das Gesundheitswesen infolge der KVG-bedingten Steigerung des Anteils der Spitalkosten auf 55% pro Fall. Zahlreiche laufende Projekte der Verwaltung binden Personalressourcen und führen mittelfristig zu höheren Staatsausgaben.

 

Am gravierendsten ist die Kostenexplosion im Bildungswesen: Die Kosten im Bildungsbereich sind in der Zeit von 2006-2013 um mehr als 27 % angewachsen, und zwar bei geringer Zunahme der Schülerzahlen: Die Anzahl an Lernenden hat gerade mal um 5 % zugenommen. Seit 1990 haben sich die Bildungskosten sogar mehr als verdoppelt. Gemessen an der Schülerzahl und teuerungsbereinigt kostet die Volksschule heute real jährlich über 3 Milliarden Franken mehr als vor zehn Jahren, hat Stefan Wolter, Bildungsökonom der Universität Bern, berechnet. Das heisst: Die Ausgaben pro Schüler sind so hoch wie noch nie. «In der Volksschule sind die Kosten explodiert», sagt Wolter: Ein Volksschüler kostet heute 20’000 Franken pro Jahr (BfS, Bildungssystem – Überblick [Stand: 28. Februar 2016] und Vgl. Sonntagszeitung, 24.1.2016).

Die bisherigen Sparbemühungen sind ungenügend: Jahresrechnung 2015 konnte nur dank Verwendung der Bilanzausgleichsreserve und einer unerwarteten Ausschüttung der SNB mit einem knappen Ertragsüberschuss abschliessen. Auch das Budget 2017 konnte trotz Bilanzausgleichsreserve nur dank erheblichen Mehreinnahmen zulasten der Bürgerinnen und Bürger (z.B. Begrenzung des Pendlerabzugs) sowie aufgrund des „Prinzips Hoffnung“ bzw. eines finanzpolitischen Kunstgriffs (Budgetierung einer doppelten Gewinnausschüttung der Nationalbank oder Entnahme aus AKB-Fonds) ausgeglichen verabschiedet werden.

 

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft fordert eine Sanierung des Staatshaushalts durch Einsparungen. Massnahmen, die zu zusätzlichen Einnahmen führen, werden abgelehnt, weil sie das Grundproblem des übermässigen Staatswachstums nicht angehen.
• Der Regierungsrat geht im Aufgaben- und Finanzplan 2015 – 2018 von einer Senkung der Staatsquote von 10.4 % (Budget 2015) auf 10.0 % (Plan 2018) aus. Das ist ungenügend. Die Staatsquote ist von 10.4 % jährlich um 0.2 %-Punkte bis 2019 auf 9.6 % zu reduzieren.
• In der Zentralverwaltung sollen weitere Stellen abgebaut werden, nachdem in den letzten Jahren über 800 neue Stellen geschaffen worden sind.
• Auf unnötige Ausgaben und Projekte ohne zweifelsfrei nachweisbaren Mehrwert ist zu verzichten.

Nur durch eine konsequente Sanierung des Staatshaushalts mittels Einsparungen können künftige Defizite verhindert werden, ohne die Wirtschaft und die Bevölkerung mit zusätzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben zu belasten. Dieser Schritt ist zwingend nötig, um die hohe Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit unseres Kantons zu erhalten.

Würdigung der vorgeschlagenen Sanierungsmassnahmen 2018

Mit einer Änderung des Gesetzes über die Einwohner- und Objektregister sowie das Meldewesen soll der Kostendeckungsgrad der Einwohner- und Objektregisterdatenplattform erhöht werden, indem für Datenbezüger ausserhalb der kantonalen Verwaltung eine Gebühr für die Dienstleistungen eingeführt wird.

Beurteilung: Die Massnahme stellt eine Mehreinnahme dar. Sie ist, gestützt auf den Grundsatzdes Verursacherprinzips, akzeptabel. Der Kanton hat aber vorgängig aufzuzeigen, dass lediglich Gebühren im Umfang minimaler Kosten dieser Dienstleistung erhoben werden. Solange dieser Nachweis fehlt, lehnt die Stiftung lehnt die Gesetzesänderung ab.

 

Im Gesetz über die Finanzierung der Sonderlasten ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage vor-gesehen, welche eine befristete Aussetzung der Schuldentilgung in der Spezialfinanzierung Son-derlasten ermöglicht. Dies bedeutet, dass der Ertragsüberschuss der Spezialfinanzierung vollstän-dig oder teilweise in der ordentlichen Rechnung verbucht werden kann. Die Kompetenz liegt beim Grossen Rat. Die Anwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung ist abhängig von der finanz-politischen Lage. Eine Aussetzung der Schuldentilgung darf zu keinem Anstieg der Schuld der Spezialfinanzierung führen.

Beurteilung: Ablehnung. Damit soll die gesetzlich festgeschriebene Abtragung des Defizits, das von der Sanierung der Aargauischen Pensionskasse, vom Systemwechsel vom Beitrags- zum Leistungsprimat und von der Sanierung der Sondermülldeponie Kölliken her rühren, ausgesetzt wer-den. Damit wird ein Gesetz ausgehebelt und Altlasten späteren Generationen überbürdet. Diese Palliativmassnahme kaschiert einzig die Unterlassung echter Sanierungsmassnahmen im Sinne der Aufgabenreduktion beim Staat. Viel sinnvoller wäre, bei der APK endlich durchzusetzen, dass allfällige Überschüsse zur Bildung von Wertschwankungsreserven eingesetzt werden. Damit könnten – wie ursprünglich politisch vereinbart – Kantonsdarlehen in Ausgaben-entlastende Arbeitgeber-Beitragsreserven gewandelt werden.

 

Mit der Änderung des Steuergesetzes sollen kostendeckende Gebühren im Mahnwesen für aus-stehende Steuererklärungen und Steuerbeträge erhoben werden. Die Belastung der entstehenden Kosten an die Verursacher ist aus Sicht eines gerechten Kostenverteilers angezeigt. Diese Kosten sollen nicht mehr der Allgemeinheit, welche ihren Pflichten rechtzeitig nachkommt, auferlegt werden.

Beurteilung: Die Massnahme wird abgelehnt, solange der Kanton seine Kostenbasis für diese Massnahme nicht glaubhaft darlegen kann. Es besteht der Verdacht, dass die Kosten resp. die Gebühren willkürlich hoch angesetzt werden.

 

Durch eine Änderung des Sozial- und Präventionsgesetzes soll die Finanzierung von vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen durch den Kanton zeitlich auf sieben Jahre beschränkt werden. Aktuell entschädigt der Kanton die Gemeinden für die Aufwendungen für vorläufig Aufgenom-mene im Umfang der im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz vorgesehenen Beiträge. Neu sollen diese Beiträge analog zur Globalpauschale des Bundes auf die ersten sieben Jahre nach Einreise in die Schweiz beschränkt werden.

Beurteilung: Der Massnahme wird zugestimmt.

 

Die Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht eine Reduktion des Kantonsbeitrags für Familienzulagen an bessergestellte Nichterwerbstätige vor.

Beurteilung: Das ist eine zusätzliche Umverteilungsmassnahme, die abgelehnt wird.

 

Schliesslich sollen mit zwei Änderungen des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung die Beiträge für persönliche Auslagen von betreuten Personengruppen auf ein vertretbares Niveau reduziert werden. Dabei handelt es sich zum einen um Personen in stationären Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderungen und zum anderen um Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder Spitälern.

Beurteilung: Einverstanden.

 

Sanierungsmassnahmen 2018: Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens