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21. Juli 2014

Gesetz zur AKB: Teilprivatisierung gefordert

Der Regierungsrat hat im April im Zuge der Teilrevision des Kantonalbankengesetzes verschiedene Vorschläge zur Teilprivatisierung der Aargauischen Kantonalbank präsentiert.  Die Stiftung unterstützt eine Teilprivatisierung, indem die AKB in eine AG umgewandelt werden soll. Zudem fordert sie, dass die Staatsgarantie der AKB abgeschafft wird.

Ein Blick über die Kantonsgrenzen zeigt, dass die meisten Kantone Schritte in Richtung Teilprivatisierung ihrer Kantonalbanken eingeleitet haben. Die Stiftung begrüsst, dass auch der Kanton Aargau eine Teilprivatisierung ins Auge fasst. Im Zuge der Teilrevision des Kantonalbankengesetzes stehen verschiedene Vorschläge zur Diskussion, wie die Aargauische Kantonalbank (AKB) teilprivatisiert werden solle. Die Stiftung plädiert dafür, das Grundkapital von 200 Millionen Franken in Aktienkapital umzuwandeln, was gleichzeitig eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft bedingt. Zusätzlich sollen mindestens weitere 100 Millionen Franken Aktienkapital geschaffen und veräussert werden, wobei der Nettoerlös zum Abbau der Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten verwendet werden soll.

Gleichzeitig soll dit Staatsgarantie der AKB abgeschafft werden, wie dies bereits im Kanton Bern geschehen ist und in anderen Kanton zur Diskussion steht. Die Bilanzsummen der Banken betragen jeweils das Mehrfache der jährlichen Steuereinnahmen der Kantone, weshalb die Staatsgarantie ein nicht mehr tragbares finanzielles Risiko für den Steuerzahler darstellt. Die Haftung des Kantons bietet lediglich eine Scheinsicherheit. Zudem führt sie dazu, dass sich Kantonalbanken tendenziell auf zu hohe Risiken einlassen und dank dem Staat gegenüber den Konkurrenten substanzielle Wettbewerbsvorteile erhält. Denn wegen des staatlichen Schutzes können die Kantonalbanken billiger Geld am Markt besorgen. So erstaunt es nicht, dass sie ihre Geschäftstätigkeiten regional immer weiter ausdehnen. Das Risiko trägt wiederum der Steuerzahler. Des Weiteren zeigt sich die Stiftung besorgt darüber, dass die Staatsgarantie zu Sorglosigkeit führt. So mussten die Kantone in der Vergangenheit mit Millionen einspringen, als sich diverse Kantonalbanken verspekulierten.

Die Amtsdauer der Mitglieder der strategischen Führungsorgane soll dagegen auch in Zukunft bei vier Jahren belassen werden. Eine kurze Amtsdauer von nur einem Jahr führt dazu, dass die Organe nur noch kurzfristig denken und handeln. Eine Angleichung an die Minder-Initiative ist nicht erforderlich, weil diese auf die aargauischen Staatsanstalten und Beteiligungen nicht anwendbar ist. Der Regierungsrat wäre gegenüber dem Bankrat unabhängiger, wenn er im Bankrat keinen Einsitz nähme. Wir weisen darauf hin, dass der Regierungsrat in Zukunft über Unternehmenskäufe der AKB entscheiden soll. In einem solchen Fall müsste das in den Bankrat delegierte Mitglied des Regierungsrats in zwei verschiedenen Gremien entscheiden. Für den Fall einer Privatisierung der AKB erübrigt sich eine Limitierung der Gehälter. Je höher der Grad der Privatisierung, desto geringer ist das Bedürfnis nach einer Obergrenze. Kommt es nicht zur Privatisierung, ist die Gesamtheit der Entschädigung des CEO auf maximal das Doppelte eines Regierungsrates angemessen.

Vernehmlassungsantwort vom 03. Juli 2014 – Teilrevision des Gesetzes über die Aargauische Kantonalbank

Medienmitteilung vom 21. Juli 2014 – Gesetz zur AKB Teilprivatisierung gefordert

Medienmitteilung der Regierung vom 16. April 2014 – Start der Anhörung