Kantonale Umsetzung der SV17

Der Regierungsrat hat letzte Woche die Vernehmlassung zur Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) im Aargau eröffnet. Die Stiftung ist alarmiert über den missglückten Entwurf der kantonalen Umsetzungsvorlage: Der Aargauer Regierungsrat schlägt eine Erhöhung der Dividendenteilbesteuerung von 40 auf 60 Prozent vor. Diese und weitere Erhöhungen führen für die Aargauer Familienunternehmen zu fatalen Mehrbelastungen und schaden dem Standort Aargau. Abwanderungen von Firmen drohen.

Medienmitteilung vom 19. Oktober 2018 – Kantonale Umsetzung der SV17

Kantonale Umsetzung der SV17

Der Regierungsrat hat heute bekannt gegeben, wie er die Steuervorlage 17 (SV17) kantonal umsetzen will. Die Stiftung ist alarmiert über die missglückte kantonale Umsetzungsvorlage: Der Aargauer Regierungsrat schlägt eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung bei qualifizierten Beteiligungen von heute 40 auf 60 Prozent vor. Diese Erhöhung um 50 Prozent führt für die Aargauer Familienunternehmen zu fatalen Mehrbelastungen und schadet dem Standort Aargau. Abwanderungen von Firmen drohen. Der Bundesrat plant sogar, allen Kantonen eine Erhöhung auf mindestens 70% aufzuzwingen. Der Regierungsrat und die aargauischen Bundesparlamentarier sind aufgefordert, sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung der SV17 für eine föderale Lösung einzusetzen. Jeder Kanton hat eine andere Wirtschaftsstruktur und muss die Frage der Umsetzung der SV17 aus dieser Optik beurteilen. Bundesrechtliche Zwangssteuererhöhungen sind der falsche Weg.

Medienmitteilung vom 9. März 2018 – Kantonale Umsetzung der SV17

Sanierung des Staatshaushalts durch Einsparungen und Aufgabenverzicht

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft fordert eine Sanierung des Staatshaushalts durch Einsparungen. In der schwierigen wirtschaftlichen Situation erträgt es keine Steuer- und Abgabenerhöhungen. Der Kanton lebt seit Jahren über seine Verhältnisse. Das macht eine Reduktion der Staatsquote in verkraftbaren Schritten von 10.4 Prozent auf 9.6 Prozent bis ins Jahr 2020 ist notwendig. Auf bloss wünschbare Aufgaben und den Staat verteuernde Projekte ist konsequent zu verzichten. Es braucht Lean Management auch in der kantonalen Verwaltung.

Medienmitteilung vom 26. August 2016 – Sanierung des Staatshaushalts durch Einsparungen und Aufgabenverzicht

Verzicht auf Steuer- und Gebührenerhöhungen

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft begrüsst die Bemühungen der Politik, den Staatshaushalt im Lot zu halten. Angesichts des enormen Ausgabenwachstums in den letzten Jahren müssen dazu aber insbesondere Massnahmen zur Reduktion der Kosten ergriffen werden. Steuer- und Gebührenerhöhungen lehnt die Stiftung ab. Sie würden zu erheblichen Nachteilen für die Wirtschaft und den Mittelstand führen und damit jene schwächen, die den Staatshaushalt bereits jetzt in erster Linie finanzieren. Die Stiftung hofft auf Korrekturen durch die bürgerlichen Politiker im Grossen Rat.

Medienmitteilung vom 19. November 2015 2015 – Verzicht auf Steuer- und Gebührenerhöhungen!

Gesundheitspolitische Irrfahrt vermeiden!

Aus Sicht der Aargauischen Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft kommt die GGPL zum falschen Zeitpunkt und ist in der vorliegenden Form als Weichenstellung für die künftige Aargauer Gesundheitspolitik untauglich. Sie versucht ein sich soeben einpendelndes mehr wettbewerbliches System wieder zurück zu korrigieren. Die GGPL braucht eine tiefgreifende Überarbeitung und sollte erst in zwei oder drei Jahren wieder vorgelegt werde.

Medienmitteilung vom 29. August 2015 – Gesundheitspolitische Irrfahrt vermeiden!

Aargauische Pensionskasse lebt über ihre Verhältnisse!

Analysen zeigen, dass die APK 2008 bis 2014 eine ungenügende Performance erwirtschaftet hat. Gleichzeitig sind ihre Leistungen zu grosszügig. Sie ist seit Jahren nicht mehr genügend risikofähig, um die eigentlich notwendige Rendite zu erarbeiten. Der Kanton riskiert nach der generösen Kapitalausstattung beim Primatwechsel weitere hunderte Millionen Franken zu verlieren. Regierungsrat und Grosser Rat sind in der Pflicht, das zu verhindern.

Medienmitteilung vom 28. April 2015 – Aargauische Pensionskasse lebt über ihre Verhältnisse

Sanierung Staatshaushalt

Der Kanton weist in der Jahresrechnung 2014 ein Defizit von 65,5 Millionen Franken aus. Das Defizit wäre ohne die Entnahme von 80 Millionen Franken aus der Bilanzausgleichsreserve mit 145 Millionen Franken wesentlich höher ausgefallen. Regierungsrat Brogli spricht von einem strukturellen Defizit von 80 bis 100 Millionen Franken. Die Aargauische Industrie- und Handelskammer, der Aargauische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband Aargau und die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft fordern eine Sanierung des Staatshaushalts durch Einsparungen und eine schrittweise Reduktion der Staatsquote von 10,4 auf 9,6 Prozent.

Medienmitteilung vom 23. März 2015 – Sanierung Staatshaushalt

Weniger Projekte, weniger Personal: Die Wirtschaft fordert weitergehende Massnahmen

Der Regierungsrat hat seine Botschaft für die zweite Beratung des
Leistungspakets vorgelegt. Auf die Forderung der bürgerlichen Parteien und der Verbände der
Wirtschaft nach weitergehenden Entlastungen des Staatshaushalts will er nicht eingehen. Er
hält weitgehend an seinen ursprünglichen Vorschlägen fest. Dies ist umso unverständlicher,
als in der Zwischenzeit die Finanzplanung bis 2018 mit immer grösser werdenden Defiziten ab
2016 vorliegt. Die drei wirtschaftsnahen Organisationen verlangen von der Politik
Zusatzmassnahmen – eine Reduktion bei den zahllosen Projekten, ein Personalabbau in der
grossen Verwaltung sowie die vorgesehenen höheren Lehrerpensen senken die wachsende
Staatsquote.

Medienmitteilung vom 09. September 2014 – 2. Lesung: Leistungsanalyse

Sozialplanung des Kantons Aargau

Die ordnungspolitisch engagierte Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung lehnt das Projekt „Sozialplanung 2014“ ab. Der Sozialstaat ist schon sehr weit ausgebaut. Das Projekt beabsichtigt zwar, die stark wachsenden Sozialkosten in den Griff zu bekommen. Die Stiftung befürchtet aber einen weiteren Ausbau, der unweigerlich mit hohen zusätzlichen Kosten und weiteren Regulierungen verbunden ist.

Medienmitteilung vom 21. Juli 2014 – Sozialplanung des Kantons Aargau

Gesetz zur AKB Teilprivatisierung gefordert

Wie die Erfahrung aus verschiedenen anderen Kantonen zeigt, sind Politiker langfristig nicht in der Lage, eine Bank strategisch zu führen. Ein Blick auf die anderen Kantone zeigt, dass die meisten Kantone Schritte in Richtung (Teil-)Privatisierung unternommen und einzelne Kantone den Wegfall der Staatsgarantie realisiert haben. Die Staatsgarantie ist – unabhängig von der Organisationsform – auch im Aargau abzuschaffen.

Medienmitteilung vom 21. Juli 2014 – Gesetz zur AKB Teilprivatisierung gefordert

Leistungsanalyse 2013 mit weitergehenden Massnahmen ergänzen

Der Aufwand des aargauischen Staatshaushaltes wächst deutlich stärker als die Wirtschaftsleistung, was die Staatsquote nach oben treibt. Das ist ungesund. Der Kanton Aargau hat ein Ausgaben-, nicht ein Einnahmenproblem. Das zeigt die unten stehende Grafik aus dem Anhörungsbericht des Regierungsrats deutlich. Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft und die Aargauische Industrie- und Handelskammer sind erfreut darüber, dass der Regierungsrat dem mit einem Entlastungspaket entgegen wirken will. Das Wachstum der Ausgaben wird damit gebremst, es wird aber nicht im Sinne einer Ausgabensenkung gespart. Aus Sicht von Stiftung und AIHK gehen die vorgeschlagenen Massnahmen zu wenig weit. Eine stärkere Senkung der Staatsquote ist angezeigt.

Medienmitteilung vom 10. Februar 2014 – Leistungsanalyse 2013 mit weitergehenden Massnahmen ergänzen

Nein zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK)

Die Aargauische Pensionskasse senkt auf 1. Januar 2014 den technischen Zins auf 3, den Umwandlungssatz auf 5,9 Prozent. Diese Massnahmen sind mit Blick auf die Zinssituation sowie die nach wie vor steigende Lebenserwartung zwingend notwendig. Die daraus resultierende Senkung der Altersrenten wird von der APK durch Gutschriften von insgesamt 283 Millionen Franken auf den individuellen Sparguthaben der Versicherten finanziell abgefedert. Personen, die in den Jahren 2014 und 2015 pensioniert werden, profitieren zusätzlich von der schrittweisen Senkung des Umwandlungssatzes. Damit ist die notwendige Abfederung aus unserer Sicht gegeben. Es braucht keine weiteren Massnahmen des Kantons als Arbeitgeber.

Medienmitteilung vom 10. Juli 2013 – Nein zur Revision des Dekrets über die Aargauische Pensionskasse (APK)

Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Der Kanton Aargau belegt im neuen Steuerbelastungsmonitor lediglich Mittelfeldplätze. Bei den natürlichen Personen sind es beim Einkommen Rang 10 (Vorjahr: 9) und beim Vermögen ebenfalls Rang 10 (Vorjahr: 10). Bei den juristischen Personen wurden mit Rang 13 sogar zwei Plätze verloren! Diese nur durchschnittlichen Platzierungen gefährden die gute Position des Aargaus sowohl im Standortqualitätsindikator der Credit Suisse (Rang 3) als auch in der Studie der UBS zur Wettbewerbsfähigkeit (Rang 4). Mit der Steuergesetzrevision muss der Kanton Aargau auch im Steuervergleich einen Spitzenplatz anstreben.

Medienmitteilung vom 2. April 2012 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Steuerentlastungen bringen mehr Steuereinnahmen. Das haben die Revisionen 1998 und 2007/8 bewiesen. Gezielte Entlastungen liessen die Steuereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden teilweise markant wachsen. Der Aargau hat am meisten Unternehmenszuzüge aller Kantone seit 2006 zu verzeichnen. Auch der Zuzug von Privatpersonen in den Kanton ist erfreulich. Die umliegenden Kantone haben indes nicht geschlafen und die Steuer-belastungen gesenkt. Der Aargau muss daher einen mutigen Schritt vorwärts machen, um als Wohn- und Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu bleiben. Die Senkungen können über mehrere Jahre etappiert werden, damit das stimulierte Wachstum die Ausfälle kompensieren kann.

Medienmitteilung vom 30. September 2011 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat seine Botschaft zur Änderung des Steuergesetzes zugestellt. Im Vernehmlassungsverfahren wurden von verschiedenen Seiten weitergehende Steuerentlastungen gefordert. Trotzdem hält der Regierungsrat an seinen ursprünglichen Vorschlägen fest. Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft verlangt weitergehende Entlastungen der mittleren und hohen Einkommen und der Juristischen Personen, um als Wohn- und Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu bleiben. Seit der letzten Steuergesetzrevision im Aargau haben die anderen Kantone nicht geschlafen und ihre Attraktivität erhöht. Mit den Vorschlägen des Regierungsrates wird es nicht gelingen, im interkantonalen Steuervergleich eine Spitzenposition zu erreichen. Der Kanton Aargau ist gefordert. Zur Vermeidung von allfälligen Defiziten hat sich der Staat auf die Kernaufgaben zu beschränken und das Ausgabenwachstum einzudämmen.

Medienmitteilung vom 03. Mai 2011 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Entgegen den Warnungen der linken Parteien sind dank der letzten Steuergesetzrevision, welche schon gezielte Entlastungen brachte, die Steuereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden teilweise markant gewachsen. Eine solide liberale Finanzpolitik – keine Verschuldung, massvolle Steuerbelastung – nützt allen. Der Aargau hat am meisten Unternehmenszuzüge aller Kantone seit 2006 zu verzeichnen. Zudem wächst die Einwohnerzahl des Aargaus mitunter am stärksten in der ganzen Schweiz. Die umliegenden Kantone haben indes nicht geschlafen und die Steuerbelastungen gesenkt. Der Aargau muss daher einen mutigen Schritt vorwärts machen, um als Wohn- und Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu bleiben. Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft fordert daher eine weitergehende Entlastung der mittleren und hohen Einkommen und der Vermögen. Damit der Aargau nicht an Terrain einbüsst, fordert die Stiftung zusätzliche Entlastungen bei den Juristischen Personen. Bekanntlich gehen andere Kantone – so etwa Luzern – voran. Zur Vermeidung von allfälligen Defiziten hat sich der Staat auf

Medienmitteilung vom 12. November 2010 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Gesundheitspolitische Gesamtplanung

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft stellt fest, dass die vom Regierungsrat dem Grossen Rat vorgelegte Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGPl) nach der Vernehmlassung deutlich verbessert aber in einigen Bereichen nach wie vor korrekturbedürftig ist. Im Lichte der nun offen gelegten Mehrkosten von rund 200 Mio. Franken / Jahr sind im Kanton Strategien im Sinne eines „regulierten“ Wettbewerbs unumgänglich. Nur so kann die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen stark eingedämmt oder gar gestoppt werden. Ansonsten drohen ab 2012 neben Prämienerhöhungen im Aargau zusätzlich Steuererhöhungen. In der Spitalliste und Finanzierung bleibt die vorgelegte GGPl immer noch zu vage, um fundiert zu beraten und zu entscheiden. Der vom Bund vorgegebene Zeitplan ist unrealistisch. Der Versuch seiner Einhaltung führt zu unreflektierten Schnellschüssen.

Medienmitteilung vom 26. September 2010 – Gesundheitspolitische Gesamtplanung

Stärkung der Schule Aargau durch Verzicht auf integrative Schulung

Im Mai 2009 hat das Volk das Bildungskleeblatt deutlich verworfen. Die zwei neuen Vorlagen, die der Regierungsrat aktuell in Vernehmlassung hat, werden von der Aargauischen Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft differenziert gewürdigt. Die Vorlage zur „Stärkung der Volksschule Aargau“ ist eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Bildungskleeblatt. In ihr fehlt jedoch eine klare Absage an die integrative Schulung. Zudem drängt sich ein Wechsel vom System 5 + 4 Jahre auf 6 + 3 Jahre aktuell nicht auf.

Medienmitteilung vom 27. August 2010 – Stärkung der Schule Aargau durch Verzicht auf integrative Schulung

Nein zur Kindererziehung auf Staatskosten

Im Mai 2009 hat das Volk das Bildungskleeblatt deutlich verworfen. Die zwei neuen Vorlagen, die der Regierungsrat aktuell in Vernehmlassung hat, werden von der Aargauischen Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft differenziert gewürdigt. Die sogenannte „Familienergänzende Kinderbetreuung“ schiesst weit über das Ziel hinaus. Die Stiftung lehnt eine flächendeckende Kindererziehung auf Staatskosten klar ab.

Medienmitteilung vom 27. August 2010 – Nein zur Kindererziehung auf Staatskosten

Energiegesetzvorlage weiterhin untauglich

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft lehnt auch den neu präsentierten Entwurf zur Totalrevision des Energiegesetzes entschieden ab. Das Gesetzeswerk ist weiterhin wirtschaftsfeindlich, diskriminierend und verstösst gegen im Energieleitbild energie.AARGAU festgehaltene Leitsätze und Strategien. Der Gesetzgeber sollte auf den vorliegenden Entwurf gar nicht erst eintreten.

Medienmitteilung vom 18. Juni 2010 – Energiegesetzvorlage weiterhin untauglich

Wirtschaftsfeindliche Totalrevision des Energiegesetzes

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft lehnt den Vernehmlassungsentwurf für das neue Energiegesetz ab. Auf Kosten von Wirtschaft und Privathaushalten wird der Strom verteuert und die Wahlfreiheit bei den Heizsystemen eingeschränkt. Damit verstösst der Gesetzesentwurf gleich mehrfach gegen im Energieleitbild energie.AARGAU festgehaltene Leitsätze und Strategien.

Medienmitteilung vom 08. Dezember 2009 – Wirtschaftsfeindliche Totalrevision des Energiegesetzes

Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft lehnt Bildungskleeblatt ab

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft lehnt alle vier Gesetzesvorlagen und die Verfassungsänderung zum „Bildungskleeblatt“ ab. Hauptgründe für die Ablehnung sind die integrative Schulform, die exotische Lösung der Oberstufe, die „Verpädagogisierung“ der Tagesstrukturen und die zu hohe Spannweite beim Sozialindex. Bei Annahme resultieren eine Niveausenkung und markant höhere Kosten.

Medienmitteilung vom 09. April 2009 – Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft lehnt Bildungskleeblatt ab

Bildungskleeblatt – Neubeurteilung ist Gebot der Stunde

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft nimmt mit Erstaunen die plötzliche faktische Kehrtwendung von Bildungsdirektor Rainer Huber in Bezug auf die Ausgestaltung der künftigen Oberstufen-Schulstruktur zur Kenntnis. Sie hat stets gefordert, dass die Oberstufe der aargauischen Volksschule dreigliedrig sein soll, damit den Anforderungen nach differenzierter Leistungsförderung und der Harmonisierung im Nordwestschweizer Bildungsraum Rechnung getragen werde. Daher freut sich die Stiftung grundsätzlich über die Einsicht des Bildungsdirektors. Konsterniert ist sie allerdings über den Zeitpunkt der Kehrtwendung und den damit angerichteten Scherbenhaufen.

Medienmitteilung vom 22. August 2008 – Bildungskleeblatt – Neubeurteilung ist Gebot der Stunde

Das Bildungskleeblatt – nach wie vor kritisch

Der Regierungsrat hat aufgrund der breiten Kritik in der Vernehmlassung einige Punkte in seine Botschaft aufgenommen. Insgesamt sind die Verbesserungen aber Kosmetik. Anträge auf materielle Änderungen der vorberatenden/mitberichtenden Kommissionen lehnt er weitgehend ab. Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft bleibt dabei: Dem Bildungskleeblatt droht der Schiffbruch in der Volksabstimmung oder das spätere Fiasko in der Umsetzung und Praxis. Das Reformvorhaben bedarf grundlegender Korrekturen.

Medienmitteilung vom 29. August 2007 – Das Bildungskleeblatt – nach wie vor kritisch

Das Bildungskleeblatt – In dieser Form zum Scheitern verurteilt

Nach Annahme des Bildungsartikels begrüsst die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft die interkantonale Harmonisierung der Volksschule bzgl. Inhalt und Struktur. Das Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau prescht mit seinem Bildungskleeblatt vor und schiesst in vielen Bereichen weit übers Ziel hinaus. Es droht der frühe Schiffbruch oder das spätere Fiasko. Die Stiftung fordert in erster Priorität die Umsetzung der notwendigen Harmonisierungen, wenn sie einmal beschlossen sein werden. Zusätzliche Reformen haben sich streng am Leistungsprinzip, am Qualitätsprinzip, am Kosten-/ Nutzenverhältnis sowie an der personellen, finanziellen und zeitlichen Realisierbarkeit zu orientieren. Die frühere Einschulung, die Verkürzung der Ausbildungsdauer und eine gegliederte Oberstufe finden Zustimmung, das Prinzip der flächendeckenden Integration lehnt die Stiftung ab, Tagesstrukturen sind bedarfsgerecht und nicht flächendeckend anzubieten. Die Umsetzungsplanung ist unrealistisch, die hohen Folge-Kosten werden verheimlicht. Der präsentierte Planungsbericht genügt nicht als Diskussions- und Entscheidungsgrundlage und ist umfassend zu überarbeiten.

Medienmitteilung vom 15. März 2007 – Das Bildungskleeblatt – In dieser Form zum Scheitern verurteilt

APK – Weitergehende Anpassungen gefordert

In den sich verhärtenden Diskussionen um die Revision des Pensionskassendekretes darf nicht vergessen werden, dass durch die veränderten Rahmenbedingungen schmerzhafte Anpassungen unumgänglich sind. Die Versicherten in einer Kasse mit Beitragsprimat sind sich seit Jahren an die Auswirkungen von tieferen Zinssätzen und sinkendem Umwandlungssatz gewöhnt.

Medienmitteilung vom 01. Dezember 2006 – APK – Weitergehende Anpassungen gefordert

Über eine Milliarde Reserven für die APK und höhere Kosten pro Jahr zulasten der Steuerzahler!

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft befasst sich in einem ausführlichen Papier (www.ag-stiftung.ch) mit der Botschaft des Regierungsrates zum neuen Pensionskassendekret. Die Stiftung begrüsst die Umstellung vom Leistungs- aufs Beitragsprimat, die Erhöhung des Rentenalters auf 65 Jahre, die Ausfinanzierung und die Umsetzung per 1. Januar 2008. Die Stiftung widersetzt sich aber klar dem Vorschlag des Regierungsrates, zulasten der Steuerzahler die APK im Rahmen der Ausfinanzierung mit über 1 Milliarde Reserven auszustatten und die jährlichen Kosten für die Arbeitgeber um 20 Mio. CHF zu erhöhen. Zudem erachtet die Stiftung die Besitzstandsregelung mit Kosten von 557 Mio. CHF zulasten der Steuerzahler für viel zu grosszügig.

Medienmitteilung vom 08. Juni 2006 – Über eine Milliarde Reserven für die APK und höhere Kosten pro Jahr zulasten der Steuerzahler!

Verzögerung kostet den Steuerzahler viel Geld!

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft fordert eine rasche Vorlage der Botschaft des Regierungsrates zur Revision des Pensionskassendekretes. Das Departement Finanzen und Ressourcen wollte dem Grossen Rat die Botschaft des Regierungsrates zwischen Ende Januar und Ende Februar zustellen!

Medienmitteilung vom 29. März 2006 – Verzögerung kostet den Steuerzahler viel Geld!

Unterstützung Steuergesetzrevision

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft begrüsst die Revision des Steuergesetzes, wie sie die vorberatende grossrätliche Kommission GSW nun vorlegt. Die Stiftung ist über die weitergehenden Massnahmen erfreut, weil nur eine Steuergesetzesrevision etwas bringt, die den Aargau steuerlich wettbewerbsfähiger macht, den Mittelstand entlastet und dadurch zu mehr Wirtschaftswachstum führt: Das gelingt nur, wenn wir uns im Vergleich auf Spitzenränge vorarbeiten. Erfreulich ist auch die vorgeschlagene Milderung der Spitzensteuerbelastung mittlerer und höherer Einkommen und hoher Vermögen. Sie werden Investitionen, Zuzug Vermögender und damit neue Steuerträge auslösen. Auch der Mittelstand muss nach jahrelanger zusätzlicher Belastung wieder entlastet werden.

Medienmitteilung vom 24. März 2006 – Unterstützung Steuergesetzrevision

Vernehmlassung zum Pensionskassendekret

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft begrüsst im Grundsatz die Revision des Steuergesetzes; sie geht in die richtige Richtung – allerdings deutlich zu wenig weit. Es sind weitergehende Massnahmen, wie die Vereinfachung des Steuersystems durch eine Flat Tax, der Wegfall des 15%-Zuschlags bei den Ertragssteuern juristischer Personen sowie die Milderung der Spitzensteuerbelastung mittlerer und höherer Einkommen und hoher Vermögen zu prüfen. Der Mittelstand muss nach jahrelanger zusätzlicher Belastung wieder entlastet werden.

Medienmitteilung vom 30. September 2005 – Vernehmlassung zum Pensionskassendekret

Steuergesetzrevision – Wirtschaftswachstum dank Steuersenkung

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft begrüsst im Grundsatz die Revision des Steuergesetzes; sie geht in die richtige Richtung – allerdings deutlich zu wenig weit. Es sind weitergehende Massnahmen, wie die Vereinfachung des Steuersystems durch eine Flat Tax, der Wegfall des 15%-Zuschlags bei den Ertragssteuern juristischer Personen sowie die Milderung der Spitzensteuerbelastung mittlerer und höherer Einkommen und hoher Vermögen zu prüfen. Der Mittelstand muss nach jahrelanger zusätzlicher Belastung wieder entlastet werden.

Medienmitteilung vom 13. September 2005 – Steuergesetzrevision – Wirtschaftswachstum dank Steuersenkung