27. August 2010 Nein zur Kindererziehung auf Staatskosten
Der Regierungsrat hat den Entwurf zur sogenannten «Familienergänzende Kinderbetreuung» in die Vernehmlassung gegeben. Gemäss diesem Vorschlag soll jede Gemeinde im Kanton Aargau verpflichtet werden, ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder ab dem Säuglingsalter bis zum Ende der Primarschule anzubieten. Der Entwurf schiesst weit über das Ziel hinaus. Die Stiftung lehnt eine flächendeckende Kindererziehung auf Staatskosten klar ab. Mehr
Der Regierungsrat unterbreitet eine neue Vorlage für die Kinderbetreuung, für die nicht mehr das Bildungs- sondern das Sozialdepartement zuständig ist. In dieser Vorlage verpflichtet der Kanton jede Gemeinde, für eine bedarfsgerechte, familienergänzende Betreuung von Vorschul- und Schulkindern zu sorgen. Die Benutzung der Angebote ist freiwillig. Während im Bildungskleeblatt eine Betreuung nur für das Schulalter vorgesehen war, soll diese öffentliche Aufgabe nun ab dem Säuglingsalter bestehen. Die Gesamtkosten von 137 Mio. Fr. jährlich sollen von den Eltern (40%), den Gemeinden (54%) und vom Kanton (6%) getragen werden. Die einkommensabhängige Tarifstruktur für die Betreuung legt der Kanton fest. Die unteren Einkommensschichten zahlen etwa 7 Fr. pro Tag und Kind (bei Kosten von über 100 Fr. pro Tag und Kind). Für Sozialhilfe beziehende Eltern ist das Angebot kostenlos. Die Stiftung unterstützt grundsätzlich bedarfsgerechte Tagesstrukturen zur Förderung der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Ansiedlung der Angebote auf Gemeindeebene ist zweckmässig, da die Bedürfnisse in städtischen und ländlichen Umgebungen sehr unterschiedlich sind. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der Steuerzahler, die Kindererziehung und -betreuung zu bezahlen. Genau das sieht aber diese Vorlage vor. 60% der Kosten sollen durch die öffentliche Hand übernommen werden. Dieses Giesskannenprinzip wird von der Stiftung strikte abgelehnt, da es zu einer falschen Ressourcensteuerung führt. Die Nutzer der Kinderbetreuung sollen vielmehr die Kosten im Normalfall selber tragen. Die öffentliche Hand muss sich auf die Anstossfinanzierung und die Unterstützung sozial Schwacher beschränken. Die bereits bestehenden, vielfältigen privaten und öffentlichen Strukturen sollen bedarfsgerecht weiter entwickelt und gefördert werden. Die Gemeinden sollen subsidiär zu den bestehenden Strukturen tätig werden. Eine Pflicht für Gemeinden, tätig zu werden, macht auch nur dort Sinn, wo eine genügend grosse Nachfrage besteht. Fehlt diese, so soll keine Gemeinde verpflichtet sein, ein Angebot bereitzustellen. Der Gestaltungsspielraum der Gemeinden ist zu wahren (Angebot, Tariffestlegung), da die Gemeinden auch wesentliche Kosten zu tragen haben werden. Eltern, die eine öffentliche Unterstützung für die Kinderbetreuung beanspruchen, haben zudem den Nachweis zu erbringen, dass sie in dieser Zeit einer Arbeit nachgehen und damit die Kinder nicht selber betreuen können. Dies ist in der Vorlage nicht vorgesehen. So könnten etwa Sozialhilfeempfänger ihre Kinder auf Kosten der Steuerzahler erziehen lassen, ohne selber einer Arbeit nachzugehen. Weiter ist die Stiftung gegen die Bewilligungspflicht für die familienergänzende Kinderbetreuung. Muss die Grossmutter oder die Nachbarsfrau bei freiwilliger Betreuung dann noch in einen Kurs? Diese Bürokratie ist abzulehnen. Die Stiftung lehnt die vorgeschlagene teure Giesskannenlösung ab. Das Schwergewicht ist auf freiwillige und private familienergänzende Betreuung zu setzen. Die Eigenverantwortung der Eltern für ihre Kinder ist zu stärken. Das Angebot muss sich an den Kosten orientieren und darf keinesfalls zu einer Hängematte für bequeme Eltern werden und ihnen einen Anreiz bieten, die Betreuung ihrer Säuglinge und die Erziehung ihrer Kinder auf die Allgemeinheit abzuwälzen.
Vernehmlassungsantwort vom 24. September 2010 – Familienergänzende Kinderbetreuung
Medienmitteilung vom 27. August 2010 – Nein zur Kindererziehung auf Staatskosten