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2. September 2015

Gesundheitspolitische Irrfahrt vermeiden!

Aus Sicht der Aargauischen Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft kommt die GGPL zum falschen Zeitpunkt und ist in der vorliegenden Form als Weichenstellung für die künftige Aargauer Gesundheitspolitik untauglich. Sie versucht ein sich soeben einpendelndes mehr wettbewerbliches System wieder zurück zu korrigieren. Die GGPL braucht eine tiefgreifende Überarbeitung und sollte erst in zwei oder drei Jahren wieder vorgelegt werde.

Der kostenintensivste Teil ist die Spitalversorgung. Da blicken wir auf einen Systemwechsel von 2012 zur Fallkostenabgeltung zurück. Das neue System der Spitalfinanzierung läuft nun drei Jahre. Damit ist der Beobachtungshorizont deutlich zu kurz. In Deutschland wurden die Fallkostenpauschalen schon vor über zehn Jahren eingeführt. Der seither durch den Systemwechsel eingetretene Wandel ist beachtlich: Die Krankenhauszahl ist stark rückläufig. Es gab mehrere Stilllegungen unrentabler öffentlicher Einrichtungen, welche zunehmend von effizient geführten privaten Krankenhäusern ersetzt werden. Auch die Zahl der Betten ist rückläufig, von 547‘000 (2002) auf 501‘000 (2013). Da zugleich immer mehr Menschen ein Krankenhaus aufsuchen müssen (steigende Krankenhausfallzahlen je Einwohner) heisst dies, dass die Verweildauer im Krankenhaus stark gesunken ist.

Bei uns sind die seit dem 1.Januar 2012 eingetretenen Entwicklungen sowie die sich daraus ergebenden Anpassungen im Bereich der Spitalversorgung durch den DRG bedingt – basierten Wettbewerb noch nicht abschliessend interpretierbar. Der Strukturwandel, der zu mehr Effizienz führen wird, beginnt erst jetzt. Der Kanton will ihn nun bereits durch bürokratische Eingriffe wieder behindern. Durch seine sture und intransparente Tarifgenehmigungspolitik behindert er den Wettbewerb zusätzlich.

In der Vernehmlassungsfassung der GGPL ist sodann die Aargau-spezifische Datenlage völlig ungenügend. Es fehlt an aussagekräftigem Zahlenmaterial in den Bereichen Spitalmonitoring, etwa zur Frage der Überbehandlung, zu Mengenvergleichen, zur Ursachenforschung. Niemand weiss beispielsweise bei den Ausführungen des DGS zur Demographie, welche Phänomene auf Zuwanderung, welche auf Alterung zurückzuführen sind?.

Entsprechend sind die ins Auge gefassten Massnahmen – weil nicht faktenbasiert – willkürlich und fragwürdig. Agieren die staatsleitenden Behörden im Sinne dieser GGPL übersteuern sie ein sich soeben einpendelndes System (Neue Spitalfinanzierung). Vor diesem Hintergrund sind die geforderten Eingriffe und geplanten Instrumente des Kantons mehrheitlich kontraproduktiv, rückwärtsgewandt und mehrheitlich bürokratisch/planwirtschaftlich. Geradezu absurd ist der Vorschlag, dass der Kanton nun auch noch den ambulanten Versorgungsteil verplanen und steuern will. Nachdem er über Jahre schon versäumt hat, den akuten Bereich adäquat zu planen. Die GGPL muss darum zurückgewiesen werden und ist in einem Zeithorizont von zwei bis drei Jahren komplett zu überarbeiten und datenunterlegt neu vorzulegen.

Medienmitteilung vom 29. August 2015 – Gesundheitspolitische Irrfahrt vermeiden

Vernehmlassungsantwort vom 29. August 2015 zur gesundheitspolitischen Gesamtplanung 2025