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Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat seine Botschaft zur Änderung des Steuergesetzes zugestellt. Im Vernehmlassungsverfahren wurden von verschiedenen Seiten weitergehende Steuerentlastungen gefordert. Trotzdem hält der Regierungsrat an seinen ursprünglichen Vorschlägen fest. Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft verlangt weitergehende Entlastungen der mittleren und hohen Einkommen und der Juristischen Personen, um als Wohn- und Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu bleiben. Seit der letzten Steuergesetzrevision im Aargau haben die anderen Kantone nicht geschlafen und ihre Attraktivität erhöht. Mit den Vorschlägen des Regierungsrates wird es nicht gelingen, im interkantonalen Steuervergleich eine Spitzenposition zu erreichen. Der Kanton Aargau ist gefordert. Zur Vermeidung von allfälligen Defiziten hat sich der Staat auf die Kernaufgaben zu beschränken und das Ausgabenwachstum einzudämmen.

Medienmitteilung vom 03. Mai 2011 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes