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26. September 2010

Wettbewerb bringt das Gesundheitswesen voran

Infolge höherer Gesundheitskosten steigen die Krankenkassenprämien seit Jahren ungebremst. Alle Bemühungen halfen bis anhin wenig. Die Stiftung ist davon überzeugt, dass mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen zu kostenseitigen Verbesserungen führen würde. Mit der Überarbeitung der seit 2005 bestehenden Gesundheitspolitischen Gesamtplanung sollen neue Wettbewerbselemenete eingeführt werden.

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft stellt fest, dass die vom Regierungsrat dem Grossen Rat vorgelegte Gesundheitspolitische Gesamtplanung (GGPl) nach der Vernehmlassung deutlich verbessert hat. Dennoch ortet sie in einigen Bereichen nach wie vor Korrekturbedarf. Die Gesundheitskosten wachsen trotz vielseitiger Bemühungen seit Jahren überdurchschnittlich und praktisch ungebremst, wie die jüngsten Prognosen für die Prämienrunde 2011 zeigen. Der Anstieg muss endlich real gestoppt oder mindestens stark reduziert werden, sonst fehlen zunehmend Mittel für andere gewichtige Aufgaben.

Alle Experten sind sich einig: Grundsätzlich ist das Ziel über mehr Wettbewerbselemente anzustreben. Kostenseitige Verbesserungen sind nur im Rahmen eines «regulierten» Wettbewerbes zu erreichen. Der Staat soll den zu erbringenden Leistungsumfang und seine qualitative Erfüllung auf einem tragbaren Kosten-/Nutzenniveau interpretationsfrei festlegen und gibt die dabei einzuhaltenden Rahmenbedingungen vor. Zur schnellen Realisierung grosser Synergiepotentiale greift er für eine erste Phase planend und ordnend in die Strukturen der Wettbewerbsteilnehmer ein. Dies sind Aufgaben, die primär auf Bundesebene und interkantonal zu realisieren sind. Kantonale Alleingänge darf es nicht mehr geben, weil sonst Lokal- und Regionalinteressen Wettbewerb und Synergien verhindern. Hier ist die Aargauer Zusammenarbeit mit den Nordschweizer Kantonen begrüssenswert.

Die vorgelegte GGPl beinhaltet gute Ansätze. Wesentliche Schwachstellen wurden behoben: Die fatale Kostenentwicklung ist nun klar offen gelegt. Das Datengerüst ist vorerst ansatzweise ausgewiesen und muss in den nächsten Monaten erweitert werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen unterstützt die Stiftung mit folgenden ergänzenden Forderungen:

• Die Lastenverteilung darf wegen der primären Einflussmöglichkeit des Kantons nicht zulasten der Gemeinden verändert werden. Wer befiehlt, soll auch zahlen. Mit dem Schlüssel 60%:40% für die Zusatzkosten nimmt der Anteil der Gemeinden an den Gesamtkosten weiter zu. Der Kanton wird zudem über die Privatisierung der Immobilien entlastet. Die in Aussicht gestellte Umgewichtung zugunsten der Gemeinden ist zu unverbindlich.

• Die kantonalen Spitalliegenschaften sind konsequent zu Verkehrswerten zu übertragen. Der Investitionsnachholbedarf ist dabei restriktiv zu berücksichtigen. Für die zukünftigen Investitionen – wie auch deren Finanzierung – sind einzig die Leistungserbringer zuständig. Das Vakuum bis zum Vollzug der Umstellung darf nicht für Investitionen auf Vorrat missbraucht werden.

• Im Versorgungskonzept muss die Selbstverantwortung und kostensenkende Mitarbeit des Patienten gefördert werden. «Patientenzentrierte» Betrachtungsweisen dürfen nicht zur Befriedigung überrissener Wünsche führen.

• Eine Spitalliste als das wesentlichste Steuerungselement ist kurzfristig unumgänglich. Die Anforderungskriterien und das Qualifikationsverfahren müssen aber mit genügend Vorlauf vor Bewerbung und Evaluation vollständig, transparent und möglichst messbar vorliegen. Die Ausführungen zu den Kriterien sind zu vage. Der Erlass der Liste auf den 01.01.2012 ist vor diesem Hintergrund völlig unrealistisch. Eine Alibi-Übung mit lediglich marginal veränderter Liste würde den Status quo für weitere 4 oder mehr Jahre fälschlicherweise zementieren.

• Die Übergangspflege darf höchstens zeitlich, nicht aber sachlich ausgebaut werden.

• Die Ausbildung ist nicht zu maximieren, sondern unter betriebswirtschaftlichen Aspekten zu optimieren.

• Die Qualitätssicherung ist selbstverständlich zuerst Aufgabe der Gesundheitsbetriebe selber. Mit der Einführung von Fallpauschalen werden die Leistungserbringer u.a. aber zur Minimierung tendieren. Der systematischen Kontrolle des Leistungsumfanges, ihrer Qualität und Einhaltung der Randbedingungen der Spitalliste durch den Kanton kommt deshalb ab Umstellung allerhöchste Bedeutung zu. Wohin large Kontrolle führt, hat der Finanzplatz gezeigt.

Vernehmlassungsantwort vom 07. Juli 2010 – Gesundheitspolitische Gesamtplanung 2010

Medienmitteilung vom 26. September 2010 – Gesundheitspolitische Gesamtplanung