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24. September 2012

Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Am 23. September 2012 hat die Aargauer Stimmbevölkerung die Revision des Steuergesetzes deutlich angenommen. Damit entlastete der Kanton insbesondere den Mittelstand und die ansässigen Unternehmen. Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft begrüsst den Entscheid, die Steuern zu senken. Tiefe Steuern sind für die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort entscheidend.

Eine solide liberale Finanzpolitik – keine Verschuldung, massvolle Steuerbelastung – nützt allen. Deshalb beschloss der Kanton verschiedene Massnahmen zur Steuerentlastung, welchen die Stimmbevölkerung 2012 zugestimmt hat. Diese treten je nach zwischen 2014 und 2016 in Kraft. Die Stiftung begrüsst die Steuerentlastungen, welche den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau stärkt. Steuerrevision von 2006 hat verdeutlicht, dass Entlastungspakete die Standortattraktivität verbessern und auch deshalb nicht mit sinkenden Steuereinnahmen einhergehen müssen. Zwischen 2006 und 2010 hatte der Aargau bei steigenden Steuereinnahmen am meisten Unternehmenszuzüge aller Kantone zu verzeichnen.

Im Vorfeld der Abstimmung von 2012 über die Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes forderte die Stiftung bereits eine weitergehende Entlastung der mittleren und hohen Einkommen, eine Halbierung der Vermögenssteuern und eine steuerliche Entlastung juristischer Personen. Die Senkungen sollten dabei über mehrere Jahre etappiert werden, damit das stimulierte Wachstum die Ausfälle kompensieren kann. Den regierungsrätlichen Vorschlag und jener der vorberatenden Kommission erachtete sie als zu zaghaft. Die Stiftung wünschte sich mehr Mut zu grösseren Schritten. Denn auch nach der Steuerrevision von 2006 besteuern umliegende Kantone die Einkommen noch immer tiefer. Der Kanton Aargau belegt 2012 im Steuerbelastungsmonitor lediglich Mittelfeldplätze. Bei den natürlichen Personen sind es beim Einkommen Rang 10 (Vorjahr: 9) und beim Vermögen ebenfalls Rang 10 (Vorjahr: 10). Bei den juristischen Personen wurden mit Rang 13 sogar zwei Plätze verloren! Diese nur durchschnittlichen Platzierungen gefährden die gute Position des Aargaus sowohl im Standortqualitätsindikator der Credit Suisse (Rang 3) als auch in der Studie der UBS zur Wettbewerbsfähigkeit (Rang 4).

Der vom Parlament angenommene Vorschlag, welchen das Stimmvolk an der Urne seinen Segen gab,  hätte zwar weitreichender sein sollen. Die eingeschlagene Richtung aber stimmt.

Vernehmlassungsantwort vom 12. November 2010 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Medienmitteilung vom 2. April 2012 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Medienmitteilung vom 30. September 2011 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Medienmitteilung vom 03. Mai 2011 – Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

Medienmitteilung vom 24. März 2006 – Unterstützung Steuergesetzrevision

Medienmitteilung vom 13. September 2005 – Steuergesetzrevision – Wirtschaftswachstum dank Steuersenkung