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18. Juni 2010

Regierungsrätlicher Vorschlag bevormundet Energieverbraucher

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft lehnt den neu präsentierten Entwurf für das neue Energiegesetz wie bereits den Vernehmlassungsentwurf entschieden ab. Auf Kosten von Wirtschaft und Privathaushalten sieht der regierungsrätliche Vorschlag neue Energiesteuern sowie unrealistische klimapolitische Ziele vor und schränkt dabei die Wahlfreiheit der Energieverbraucher bei einem gleichzeitigen Ausbau der bürokratischen Bewilligungsverfahren massiv ein.

Am 09. Oktober 2009 eröffnete der Regierungsrat  das Verfahren zur Vernehmlassung «Totalrevision des Energiegesetzes des Kantons Aargau vom 09. März 1993». Mit der Totalrevision soll das kantonale Energiegesetz den veränderten energiepolitischen, bundesrechtlichen und überkantonalen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zudem sollten damit Energieeffizienz gefördert und die Co2-Bilanz verbessert werden. Wie bereits den Vernehmlassungsentwurf lehnt die Stiftung nun auch den neuerlichen Vorschlag des Regierungsrates zum Energiegesetz ab.

Leider wurde die Chance nach der Vernehmlassung verpasst, das Energiegesetz nochmals massiv zu überarbeiten. Noch immer handelt es sich um ein Regelwerk, welches auf Kosten von Wirtschaft und Privathaushalten neue Steuern vorsieht, unrealistische klimapolitische Ziele vorschreiben will, die Wahlfreiheit bei den Heizsystemen einschränkt, den Energieverbraucher bevormundet und untaugliche bürokratische Bewilligungsverfahren vorsieht. Der Entwurf des Regierungsrates zuhanden der vorberatenden Kommission geht zudem von unrealistischen Zielen bezüglich Energieeffizienz aus. Die dafür notwendige Umgestaltung der Energieversorgung würde immens hohe Kosten verursachen.

Weiterhin nicht nachvollziehbar sind die wirtschaftsfeindlichen und diskriminierenden Verbote einzelner Energieträger, namentlich das Öl. Die Diversifikation der Energieträger ist versorgungspolitisch und volkswirtschaftlich von grösster Bedeutung. Der Regierungsrat ist jedoch nicht davon abgewichen, Bürgerinnen und Bürger in ihrer freien Wahl des geeigneten Energieträgers einzuschränken und sie damit auch noch zu bevormunden. So müsste in Zukunft dem Staat Rechenschaft über Investitionsentscheidungen für eine Heizung (betrieben mit Öl, Gas oder Kohle) abgelegt werden. Folge davon ist eine aufgeblähte und teure Bewilligungsbürokratie. Ausgesprochen diskriminierend und willkürlich ist zudem, dass Gas als Energieträger gegenüber anderen fossilen Energieträgern auch noch bevorzugt wird.

Schliesslich lehnt die Stiftung den Versuch der Aargauer Regierung ab, sich die Kompetenz zur Erhebung einer Steuer zu geben. Die Steuererhebung würde damit einer demokratischen Kontrolle beziehungsweise Legitimation entzogen. Diese radikale Abkehr vom bisherigen liberal-demokratischen Verständnis, wonach jede Steuererhöhung vom Volk oder Parlament gebilligt werden muss, ist inakzeptabel.

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft empfiehlt dem Gesetzgeber auf den vorliegenden untauglichen Gesetzesentwurf gar nicht erst einzutreten. Der Aargau hat eine herausragende Stellung als Energiekanton, welche es nicht unnötig mit Dirigismus zu gefährden gilt.

Vernehmlassungsantwort vom 07. Dezember 2009 – Totalrevision Energiegesetz

Medienmitteilung vom 18. Juni 2010 – Energiegesetzvorlage weiterhin untauglich

Medienmitteilung vom 08. Dezember 2009 – Wirtschaftsfeindliche Totalrevision des Energiegesetzes